Folgen der Subsidiärhaftung für Entleiher im Überblick
- Das Sozialversicherungsrecht sieht bei Zeitarbeit eine Subsidiärhaftung für Entleiher vor.
- Dadurch entsteht ein Haftungsrisiko, wenn der Verleiher seinen Zahlungspflichten bei Sozialversicherungsbeiträgen nicht nachkommt.
- Herkömmliche Instrumente zur Haftungsbegrenzung sind nur bedingt wirksam und verwaltungsaufwändig.
- Innovative Lösungen wie digitale Zertifikate und Subsidiärhaftungsschutz können bessere Absicherung bieten.
Lesezeit: 5min
Autor: Christian Marchsreiter
Autor: Christian Marchsreiter
In Deutschland sind mehr als 10.000 Zeitarbeitsfirmen tätig. Zeitarbeit wird von vielen Unternehmen gerne genutzt, weil das Modell viele Vorteile bietet. Personalbedarf lässt sich so kurzfristig decken und man bleibt bei unterschiedlichen Auftragslagen flexibel.
Neben vielen Pluspunkten gibt es aber auch Nachteile. Dazu gehört die Subsidiärhaftung für Entleiher. Oft ist Unternehmen, die Zeitarbeit nutzen, gar nicht bewusst, dass hier ein besonderes Haftungsrisiko besteht.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, was Subsidiärhaftung bedeutet und wie Sie negative Folgen der Subsidiärhaftung für Entleiher vermeiden können.
Neben vielen Pluspunkten gibt es aber auch Nachteile. Dazu gehört die Subsidiärhaftung für Entleiher. Oft ist Unternehmen, die Zeitarbeit nutzen, gar nicht bewusst, dass hier ein besonderes Haftungsrisiko besteht.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, was Subsidiärhaftung bedeutet und wie Sie negative Folgen der Subsidiärhaftung für Entleiher vermeiden können.
Sozialversicherungsrecht - Zahlungspflicht für Sozialversicherungsbeiträge
Wie bei „normalen“ Arbeitsverhältnissen fallen bei Arbeitnehmerüberlassungen Sozialversicherungsbeiträge an. Für Beitragszahlungen ist primär die jeweilige Zeitarbeitsfirma als Arbeitgeber der überlassenen Arbeitnehmer in der Pflicht. Aber auch der Entleiher haftet für die Beiträge. Geregelt ist das in § 28e Abs. 2 SGB IV. Der Entleiher haftet danach für die Sozialversicherungsbeiträge wie ein „selbstschuldnerischer Bürge“.
Kommt die Zeitarbeitsfirma ihren diesbezüglichen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, können sich die Sozialversicherungsträger an den Entleiher „als Bürgen“ wenden. „Selbstschuldnerisch“ bedeutet, dass der Entleiher in seiner Bürgeneigenschaft auf die sogenannte „Einrede der Vorausklage“ verzichtet.
Beitragsgläubiger können sich an den Entleiher wenden, sobald der Verleiher seine Zahlungen schuldig bleibt. Es ist nicht notwendig, zunächst alle Rechtsmittel zur Beitreibung auszuschöpfen. Der Entleiher darf die Zahlung nur so lange verweigern, so lange keine Mahnung erfolgt und die Mahnfrist nicht abgelaufen ist (§ 28e Abs. 2 Satz 2 SGB IV).
Beitragsgläubiger können sich an den Entleiher wenden, sobald der Verleiher seine Zahlungen schuldig bleibt. Es ist nicht notwendig, zunächst alle Rechtsmittel zur Beitreibung auszuschöpfen. Der Entleiher darf die Zahlung nur so lange verweigern, so lange keine Mahnung erfolgt und die Mahnfrist nicht abgelaufen ist (§ 28e Abs. 2 Satz 2 SGB IV).
Präventive Maßnahmen gegen die Folgen der Subsidiärhaftung für Entleiher
In der Unternehmenspraxis haben sich einige Maßnahmen herausgebildet, um die Folgen der Subsidiärhaftung für Entleiher präventiv einzudämmen. Um es vorwegzunehmen, alle Maßnahmen besitzen Nachteile und sind oft nur bedingt wirksam:
Auskünfte von Wirtschaftsauskunfteien
Wirtschaftsauskünfte sollen ein Bild über die Bonität eines Geschäftspartners vermitteln. Solche Auskünfte können selbstverständlich auch über Personaldienstleister eingeholt werden. Sie beziehen sich allerdings ausschließlich auf das Zahlungsverhalten der Vergangenheit, oft sind die Angaben nicht „zeitnah“ und auf den hier interessierenden Punkt der Zahlungstreue bei Sozialversicherungsbeiträgen wird nicht näher eingegangen.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkassen und Berufsgenossenschaften
Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkassen und Berufsgenossenschaften attestieren, dass keine Rückstände bei den Sozialversicherungsbeiträgen bestehen. Die Auskünfte werden in der Regel in Papierform gegeben und sind nicht fälschungssicher. Auch sie beziehen sich auf das Zahlungsverhalten in der Vergangenheit. Beitragsstundungen - ein wichtiges Signal für Zahlungsprobleme - sind aus der Unbedenklichkeitsbescheinigung üblicherweise nicht ersichtlich, weil noch keine Zahlungsstörung vorliegt.
Bankbürgschaften
Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, das eigene Bürgschaftsrisiko über eine vom Verleiher zu stellende Bankbürgschaft abzusichern. Diese muss mindestens die gleiche Qualität haben wie die eigene Bürgschaft im Rahmen der Subsidiärhaftung. Ob der Verleiher dazu bereit ist, ist eine andere Frage. Die Bankbürgschaft schränkt u.U. die Kontokorrentlinie des Verleihers ein, was für ihn ein erheblicher Nachteil ist. Mit der Rückgabe der Bürgschaftsurkunde ist die Sicherheit verloren - schlecht, wenn Forderungen aus rückständigen Beiträgen noch später geltend gemacht werden.
Teilweiser Einbehalt der Vergütung
Eine andere Option ist, einen Teil der Verleiher-Vergütung als „Sicherheitsreserve“ einzubehalten. Auch hier kommt es auf die Zustimmung des Verleihers an. Ob die Reserve ausreicht, um die Folgen der Subsidiärhaftung für Entleiher vollständig aufzufangen, ist nicht sicher.
Praktische Bedeutung der Subsidiärhaftung im Unternehmensalltag
Praktisch bedeutet die Subsidiärhaftung für den Entleiher einen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand. Unbedenklichkeitsbescheinigungen müssen zum Beispiel kontinuierlich angefordert und überwacht werden, um ein einigermaßen zeitnahes Bild zur Zahlungsmoral des Personaldienstleisters zu behalten - und das bei begrenzter Aussagekraft. Besonders aufwändig wird es, wenn die Subsidiärhaftung zum Tragen kommt. Es sind dann nicht nur Zahlungen zu leisten, die die eigene Liquidität belasten. Es gilt auch, Ansprüche gegenüber dem Entleiher durchzusetzen. Das ist oft nur auf dem Rechtsweg möglich - was langwierig ist und gerade im Fall der Verleiher-Insolvenz nicht selten erfolglos bleibt.
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Erkennen Sie Warnsignale beim Personaldienstleister: Folgen der Subsidiärhaftung für Entleiher vermeiden!
Die Wahrscheinlichkeit, in Mithaftung genommen zu werden, steigt mit zunehmenden Zahlungsschwierigkeiten des Personaldienstleisters. Kaum eine Zeitarbeitsfirma wird dabei Zahlungsprobleme im Vorfeld „publik“ machen. Aber es gibt einige untrügliche Warnsignale, die auf Zahlungsschwierigkeiten und damit ein steigendes Risiko der Subsidiärhaftung hindeuten.
Der Entleiher versucht dann, schneller zu Geld zu kommen oder eigene Zahlungen zu verzögern - zum Beispiel durch:
- Kürzung von Zahlungszielen oder Einräumung eines (höheren) Skontos bei schnellerer Zahlung;
- Schnellere Mahnungen, ggf. bereits vor Ablauf der Zahlungsfrist;
- Verzögerte Lohnzahlungen an die überlassenen Arbeitnehmer;
- Verweigerung von Vorschüssen oder Auszahlungen aus Arbeitszeitkonten.
- Kurzarbeit für nicht verliehene Arbeitnehmer.
- Stundung oder Ratenzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Minimierung der Folgen der Subsidiärhaftung: Best Practices für Unternehmen
Herkömmliche Maßnahmen zur Haftungsbegrenzung sind nur eingeschränkt wirksam und mit einem hohen administrativen Aufwand verbunden. Aber es gibt auch innovative Lösungen ohne die genannten Nacheile. Hier einige Best Practice-Beispiele:
Nutzung von anerkannten Qualitätsplattformen bei der Verleiher-Auswahl
Eine einfache Möglichkeit, negative Folgen der Subsidiärhaftung für Entleiher zu vermeiden, ist die Nutzung von Plattformen zur Personaldienstleisterauswahl, die Entleihern nur einen nachweislich bonitätsgeprüften Zugang ermöglichen. Das erspart eigene Anstrengungen zur Bonitätsprüfung und das Risiko der Subsidiärhaftung ist von vornherein eingeschränkt.
Digitale Zertifikate statt papierne Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Unabhängige Zertifizierungen bieten ein „Qualitätsurteil“ über die Zahlungszuverlässigkeit eines Zahlungsdienstleisters. Wertvoll sind solche Zertifikate vor allem dann, wenn sie mehr Informationen enthalten als die relativ wenig aussagekräftigen Unbedenklichkeitsbescheinigungen - zum Beispiel bezüglich Stundungs- und Ratenvereinbarungen oder bestehender Beitragsnachforderungen. Digital bereitgestellt und online abrufbar sind sie nicht nur fälschungssicher, sondern bieten auch Handling-Vorteile.
Subsidiärhaftungsschutz statt Bankbürgschaft
Seit kurzem gibt es am Markt eine Spezialversicherung für das Subsidiärhaftungsrisiko. Diese Versicherung wird vom Entleiher abgeschlossen und erübrigt eine Bankbürgschaft. Auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen oder Sicherheitsreserven werden überflüssig. Die Versicherung bietet eine maßgeschneiderte Absicherung gegen die Subsidiärhaftung für Entleiher, sondern bedeutet administrative Entlastung.
Fazit: Diese Best Practice-Beispiele zeigen: effektiver Schutz gegen Haftungsrisiken aus der Subsidiärhaftung ist möglich. Es gibt gute Gründe, davon Gebrauch zu machen!
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IZS sorgt für reibungslose und sichere Zusammenarbeit mit Personaldienstleistern. Die einzigartige Plattform reduziert Dokumentationsaufwände, benachrichtigt zuverlässig bei auftretenden Risiken und liefert passende, zuverlässige Lieferanten. In Kombination mit SubsidiärProtect®, Deutschlands einziger Versicherung für Entleiher gegen Subsidiärhaftungsschäden, sind Entleiher optimal gegen finanzielle Nachteile aus ihrer Subsidiärhaftung geschützt.
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Über den Autor
Christian Marchsreiter
Gründer und Geschäftsführer der IZS Institut für Zahlungssicherheit
Christian ist seit 2005 "Seriengründer" im IT-Bereich und hat bereits mehrere disruptive digitale Produkte, Services und Geschäftsmodelle entwickelt, Firmen dazu gegründet und erfolgreich aufgebaut.
2011 wandte sich eine der größten Zeitarbeitsfirmen Deutschlands an ihn und fragte ihn, ob er eine neue Lösung zur Subsidiärhaftungsproblematik in der Zeitarbeit finden könne. 4 Wochen später gründete er das IZS Institut für Zahlungssicherheit und entwickelte zusammen mit namhaften Zeitarbeitsfirmen die erste Produktversion, die nur 3 Monate später live ging.
2011 wandte sich eine der größten Zeitarbeitsfirmen Deutschlands an ihn und fragte ihn, ob er eine neue Lösung zur Subsidiärhaftungsproblematik in der Zeitarbeit finden könne. 4 Wochen später gründete er das IZS Institut für Zahlungssicherheit und entwickelte zusammen mit namhaften Zeitarbeitsfirmen die erste Produktversion, die nur 3 Monate später live ging.
