Ratgeber

So schützen Sie sich als Entleiher gegen Subsidiärhaftung!

Schutz vor Subsidiärhaftung - die wichtigsten Inhalte im Überblick!

  • Personaldienstleister spüren wirtschaftliche Entwicklungen früher als andere Branchen. Gerade in Krisenzeiten steigt das Insolvenzrisiko.
  • Bei Zahlungsstörungen oder Zahlungsunfähigkeit von Leiharbeitsfirmen sind Entleiher in der Mithaftung. Im Rahmen der Subsidiärhaftung bürgen sie für SV- und BG-Beiträge der entliehenen Arbeitskräfte.
  • Eine sorgfältige Bonitätsprüfung bei der Anbieter-Auswahl und effektive Maßnahmen zum Schutz vor Subsidiärhaftung sind daher unverzichtbar.
  • Versicherungsschutz gegen Subsidiärhaftung ist eine innovative Lösung, um das Haftungsrisiko auszuschalten.
Lesezeit: 5min
Autor: Christian Marchsreiter

Leiharbeit ist durch die Dreiecksbeziehung zwischen Entleiher, Verleiher und Leiharbeitnehmern gekennzeichnet. Der Verleiher ist Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer und „vermietet“ diese auf Zeit an den Entleiher. Der Verleiher ist als Arbeitgeber in der Pflicht, neben den Löhnen auch die Sozialversicherungsbeiträge - SV-Beiträge - und Beiträge zur Berufsgenossenschaft - BG-Beiträge - zu zahlen.

Der Entleiher zahlt dem Verleiher die vereinbarte Vergütung für die Arbeitnehmerüberlassung.

Leiharbeit und Subsidiärhaftung - der Zusammenhang kurz erklärt

Dabei haftet nicht nur der Verleiher für die SV- und BG-Beiträge sondern auch der Verleiher - und zwar im Rahmen der sogenannten Subsidiärhaftung. „Subsidiär“ bedeutet so viel wie „ersatzweise“ oder „hilfsweise“: Subsidiärhaftung tritt ein, wenn der Verleiher als eigentlich Zahlungspflichtiger seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Geregelt ist die Subsidiärhaftung in § 28e Abs. 2 SGB IV.

Im Gesetz wird die Subsidiärhaftung mit einer selbstschuldnerischen Bürgschaft verglichen. Als Bürge steht man für Zahlungsverpflichtungen Dritter ein. Selbstschuldnerisch ist eine Bürgschaft, wenn ein Gläubiger sie direkt geltend machen kann, ohne zunächst offene Forderungen gegen den Schuldner einklagen zu müssen.

Schutz vor Subsidiärhaftung - wie ist das Haftungsrisiko zu bewerten?

Das Haftungsrisiko, wegen der Subsidiärhaftung in Anspruch genommen zu werden, ist durchaus real. Die Zahl der Insolvenzen im Bereich der Personaldienstleister hat deutlich zugenommen. Statistiken zeigen eine Verfünffachung der Firmenpleiten. Besonders zu Zeiten der Corona-Pandemie gerieten viele Zeitarbeitsfirmen in Schieflage. Der Lockdown-bedingte Wirtschaftseinbruch forderte seinen Tribut.

Aber auch unabhängig von der Pandemieerfahrung gilt die Branche als besonders sensibel gegenüber Konjunkturschwankungen. Personaldienstleister und Zeitarbeitsunternehmen spüren wirtschaftliche Entwicklungen früher als andere Branchen.


Die Erklärung:
In wirtschaftlichen Schwächephasen wird Zeitarbeit als erstes abgebaut, im Aufschwung zuerst aufgebaut. Deutschland befindet sich nunmehr im dritten Jahr in der Rezession mit zunehmenden Folgen für den Arbeitsmarkt - eine schwierige Konstellation für Personaldienstleister und ein steigendes Risiko bei der Subsidiärhaftung.

Schutz vor Subsidiärhaftung - Welche Absicherung ist möglich?

Vor diesem Hintergrund wird der Schutz vor Subsidiärhaftung für Entleiher noch wichtiger. Mit einer ganzen Reihe an Maßnahmen ist eine effektive Risikobegrenzung möglich. Einige wirken eher präventiv, andere bieten Absicherung, wenn „der Fall des Falles“ eingetreten ist.

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Auf Bonität des Personaldienstleisters achten

Die wichtigste „Präventionsmaßnahme“ ist eine besonders sorgfältige Auswahl von Personaldienstleistern. Dabei sollten nicht nur Angebote und Leistungen, sondern auch die Bonität im Fokus stehen. Bonitätsinformationen sind über Wirtschaftsauskunfteien erhältlich. Es handelt sich allerdings um vergangenheitsbezogene Informationen, die nur einen bedingten Aussagewert für die Zukunft besitzen. Sich ein fundiertes Bild über Solidität und Seriosität eines Personaldienstleisters zu machen, ist ein aufwändiger Prozess.

Gut dass es Plattformen gibt, die Personaldienstleiter vorab auch unter Bonitätsgesichtspunkten „scannen“ und nur solchen Anbietern den Zugang gewähren, die „auf Herz und Nieren geprüft“ und für gut befunden sind. Durch einen solchen „Plattform-Filter“ lässt sich der Auswahlvorgang deutlich verkürzen bei einem gleichzeitigen Mehr an Sicherheit.

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Auf anerkannte Gütesiegel und Zertifikate setzen

Ein klassisches Instrument der „Risikokontrolle“ ist die Einholung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkassen und Berufsgenossenschaften. Darin wird bestätigt, dass die Zeitarbeitsfirma ihren beitragsbezogenen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist. Allerdings sollte die Aussagekraft nicht überschätzt werden.

  • Die in Papierform oder als gescannte Dokumente zur Verfügung gestellten Bescheinigungen sind nicht fälschungssicher.
  • Der Nachweis bezieht sich immer auf das Zahlungsverhalten der Vergangenheit und „kritische“ Entwicklungen wie Beitragsstundungen sind aus der Bescheinigung normalerweise nicht ersichtlich.
  • Um ein zeitnahes Bild zu behalten, müssen die Bescheinigungen fortlaufend eingeholt werden, was einen hohen administrativen Überwachungsaufwand bedeutet.


Aufgrund dieser Mängel sind digitale SV- und BG-Zertifikate entwickelt worden, die fälschungssicher sind und ein einfacheres Handling bieten. Im Zertifizierungsprozess werden nicht nur Vergangenheitsinformationen berücksichtigt, sondern das jeweilige Zeitarbeitsunternehmen wird auch prognostisch bewertet.

So wird die Aussagekraft verbessert und man spart sich das „Nachhalten“ von Papierbescheinigungen.

Risikoschutz mit Sicherheiten

Das Risiko lässt sich auch noch auf andere Weise vermeiden - durch Sicherheiten.

Es gibt drei Möglichkeiten für einen Schutz vor Subsidiärhaftung:

  1. Die Bildung einer Sicherheitsreserve gegen Subsidiärhaftungsansprüche durch Teil-Einbehalt der Verleiher-Vergütung;
  2. Eine Absicherung über eine vom Personaldienstleister zu stellende Bankbürgschaft;
  3. Versicherungsschutz gegen Subsidiärhaftung als innovative Lösung.

Versicherungsschutz gegen Subsidiärhaftung versus Bankbürgschaft

Seit kurzem gibt es in Deutschland eine spezielle Versicherungslösung für Haftungsrisiken aus der Subsidiärhaftung. Das Angebot setzt auf konsequente Digitalisierung und will zusätzlich auch den administrativen Aufwand im Zusammenhang mit der Absicherung minimieren. Im Falle eines Zahlungsausfalls des Verleihers sind die möglichen Ansprüche aus der Subsidiärhaftung jederzeit voll abgedeckt.

Im Unterschied zur Bankbürgschaft, die vom Verleiher gestellt wird, ist hier der Entleiher Versicherungsnehmer und zahlt eine - vergleichsweise geringe - Versicherungsprämie.

  • Der Nachteil der „Prämienlast“ wird durch die Vorteile beim Versicherungsschutz gegen Subsidiärhaftung mehr als ausgewogen. Viele Personaldienstleister wollen keine Bankbürgschaften stellen, weil diese ihre Kontokorrentlinie belasten. Ohne ein Einvernehmen mit dem Verleiher kann diese Lösung aber nicht umgesetzt werden. Das gilt im Übrigen auch für den Sicherheitseinbehalt von Vergütungsanteilen.

  • Ein weiterer Nachteil aus Entleiher-Sicht ist, dass die Sicherheit der Bankbürgschaft mit der Rückgabe der Urkunde automatisch endet. Ansprüche aus der Subsidiärhaftung können ggf. aber auch noch danach geltend gemacht werden.


Unser Fazit:
Effektiver Schutz vor Subsidiärhaftung ist möglich. Abschließend fünf Tipps zur wirksamen Risikobegrenzung.


Schutz vor Subsidiärhaftung - fünf nützliche Tipps

1. Achten Sie bei der Auswahl von Personaldienstleistern (auch) auf die Bonität. Nur nachhaltig solide aufgestellte Anbieter sind ein guter Schutz vor Subsidiärhaftung.

2. Vertrauen Sie nicht auf Unbedenklichkeitsbescheinigungen. Setzen Sie auf fälschungssichere und aussagekräftige Zertifikate von unabhängigen Stellen.

3. Erkennen Sie Warnzeichen für Zahlungsprobleme ihres Dienstleisters frühzeitig und handeln Sie proaktiv. „Alarmsignale“ sind z.B. hohe Anteile von Kurzarbeit, verspätete Lohnzahlungen an Leiharbeitskräfte oder veränderte Abrechnungsmodalitäten mit dem Ziel kurzfristigen Liquiditätsgewinns.

4. Bauen Sie auf Know How und Erfahrung von anerkannten Beschaffungsexperten für Zeitarbeit, die den Markt kennen und eine passende Vorauswahl von Dienstleistern treffen können.

5. Versicherungsschutz gegen Subsidiärhaftung ist ein effektives Instrument für Risikoabsicherung. Nutzen Sie dieses innovative Sicherungsinstrument!


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Über den Autor

Christian Marchsreiter
Gründer und Geschäftsführer der IZS Institut für Zahlungssicherheit

Christian ist seit 2005 "Seriengründer" im IT-Bereich und hat bereits mehrere disruptive digitale Produkte, Services und Geschäftsmodelle entwickelt, Firmen dazu gegründet und erfolgreich aufgebaut.

2011 wandte sich eine der größten Zeitarbeitsfirmen Deutschlands an ihn und fragte ihn, ob er eine neue Lösung zur Subsidiärhaftungsproblematik in der Zeitarbeit finden könne. 4 Wochen später gründete er das IZS Institut für Zahlungssicherheit und entwickelte zusammen mit namhaften Zeitarbeitsfirmen die erste Produktversion, die nur 3 Monate später live ging.