Ratgeber

Was ist Entleiherhaftung Sozialversicherung?

Prävention & akute Maßnahmen

  • Der Wunsch nach Flexibilität veranlasst zahlreiche Firmen zur Inanspruchnahme von Leiharbeitskräften. So lassen sich Personalkosten gut kalkulieren.
  • Die schnelle Verfügbarkeit qualifizierten Personals ist ein weiteres entscheidendes Kriterium.
  • Ist der überlassene Arbeitnehmer im Urlaub oder erkrankt, kommt die Zeitarbeitsfirma für die Ausfallkosten auf.
  • Was viele Geschäftsbetriebe jedoch nicht auf dem Schirm haben, ist das potenzielle Risiko der Entleiherhaftung im Bereich der Sozialversicherung. Zeit, sich mit diesem Stolperstein auseinanderzusetzen.
Lesezeit: 5min
Autor: Christian Marchsreiter

Vor einer exakten Begriffsdefinition gilt es, Verleiher und Entleiher zu differenzieren. Bei der Überlassung von Arbeitnehmern ist die Zeitarbeitsfirma der Verleiher, während es sich bei dem beanspruchenden Unternehmen um den Entleiher handelt.

Verleiher, Entleiher, Arbeitgeber: Wer ist was beim Modell Zeitarbeit?

Geht es um die Vereinbarung arbeitsvertraglicher Modalitäten, ist die Zeitarbeitsfirma der Arbeitgeber. Einen Arbeitsvertrag zwischen Entleiher und Leiharbeitskraft gibt es nicht. Vielmehr geht der Entleiher einen Vertrag mit dem Verleiher ein.

Doch Achtung: Genau hier lungert ein potenzieller Fallstrick bei der Zeitarbeitspersonalakquise! Der Entleiher kann in die Entleiherhaftung bei der Sozialversicherung genommen werden. Dadurch hat er höhere Personalausgaben als geplant und als den meisten Entleihern lieb ist.

Definition Entleiherhaftung Sozialversicherung

Bei der Entleiherhaftung in der Sozialversicherung geht es um die Abführung folgender Sozialversicherungsbeiträge:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Da der Verleiher mit dem Leiharbeiter eine arbeitsvertragliche Vereinbarung hat, wäre es theoretisch nur logisch, dass die Sozialversicherungsbeiträge das entleihende Unternehmen nichts angehen. Tut es aber! Denn es greift unter Umständen die sogenannte Bürgenhaftung. Sie schlummert bereits seit 1971 im Sozialversicherungsrecht der Bundesrepublik Deutschland. Wer hätte das gedacht?Das Haftungsrisiko, wegen der Subsidiärhaftung in Anspruch genommen zu werden, ist durchaus real. Die Zahl der Insolvenzen im Bereich der Personaldienstleister hat deutlich zugenommen. Statistiken zeigen eine Verfünffachung der Firmenpleiten. Besonders zu Zeiten der Corona-Pandemie gerieten viele Zeitarbeitsfirmen in Schieflage. Der Lockdown-bedingte Wirtschaftseinbruch forderte seinen Tribut.

Gewusst?
Aber auch unabhängig von der Pandemieerfahrung gilt die Branche als besonders sensibel gegenüber Konjunkturschwankungen. Personaldienstleister und Zeitarbeitsunternehmen spüren wirtschaftliche Entwicklungen früher als andere Branchen.

Ein Blick ins Vierte Sozialgesetzbuch: Da ist sie - die Zahlungspflicht

Die Bürgenhaftung ist im § 28 e Abs. 2 des Vierten Sozialgesetzbuchs (SGB IV) verankert. Greift dieser Paragraf, erhält der Entleiher des Status eines "selbstschuldnerischen Bürgen" und wird im Hinblick auf die Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge in die Mithaftung genommen. Eine solche Bürgenhaftung inkludiert nicht nur die Beiträge, die vom Arbeitgeber zu entrichten sind, sondern auch jene, die in den Verantwortungsbereich des Arbeitnehmers fallen. Verleiher und Entleiher zusammen werden im Gesetz als Gesamtschuldner geführt. Weiterhin werden beide Parteien (Verleiher und Entleiher) zum Arbeitgeber.

Ungebetener Gast im Briefkasten: Woher kommt plötzlich der Beitragsbescheid?

Die große Überraschung hinsichtlich einer Entleiherhaftung in der Sozialversicherung ist ein Dokument, das ein unscheinbares, unschuldig wirkendes Outfit trägt, es aber in sich hat: Die Beitragsforderung trudelt in den meisten Fällen ohne Vorwarnung ein und ist ein Beitragsbescheid. Kein simpler Brief, sondern ein offizielles Schriftstück, gegen das man höchstens fristgerecht einen förmlichen Widerspruch einlegen kann. Wer einen solchen Beitragsbescheid erhält, sollte sich weder lange wundern noch ärgern. Vielmehr gilt es, unverzüglich zu handeln und die Rechtmäßigkeit der damit indizierten Entleiherhaftung in der Sozialversicherung zu überprüfen. Eine Überschreitung der Zahlungsfrist führt recht schnell zu unerwünschten Nachwehen.

Wer verschickt Beitragsbescheide, die auf eine Entleiherhaftung in der Sozialversicherung zurückgehen?

Die Beitragsforderungen ergehen seitens jener Institutionen, denen (z. B. wegen Insolvenz oder Liquiditätsengpässen) Sozialversicherungsbeiträge geschuldet werden - also Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft. Wenn man Glück hat, wendet sich die Institution vor dem Versand des Beitragsbescheides zum Zwecke einer Anhörung an den Entleiher.

Bemessungsgrundlage bei Entleiherhaftung Sozialversicherung

Mit welchen Kosten ist zu rechnen, wenn Unternehmen in die Entleiherhaftung zur Sozialversicherung genommen werden? Entscheidend für die Berechnung ist die Höhe des vom Verleiher dem Leiharbeiter geschuldeten Arbeitsentgelts. Hierbei sind auch alle Zuschläge und Zulagen mit sozialversicherungsrechtlicher Relevanz zu berücksichtigen.

Rechenbeispiel:

Hat der Verleiher mit dem Leiharbeiter ein monatliches Bruttoarbeitsentgelt von 3.000 Euro vereinbart und beläuft sich der Beitragssatz für die Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf insgesamt 40 Prozent, wird der Entleiher im schlimmsten Fall aufgefordert, einen Betrag von 1.200 Euro pro Monat zu entrichten.

Die Entleiherhaftung in der Sozialversicherung gilt übrigens für alle dem Entleiher überlassenen Beschäftigten. Schuldet der Verleiher mehreren Leiharbeitern Arbeitsentgelt, kann das mehrfach entleihende Unternehmen somit multipel in die Entleiherhaftung zur Sozialversicherung genommen werden. Nicht selten sehen sich Entleiher empfindlich hohen Forderungen gegenüber.


Die Krux bei der Entleiherhaftung Sozialversicherung: Überschneidung von Zahlungs- & Widerspruchsfrist

Ein großes Problem, das vielen entleihenden Unternehmen zum Verhängnis wird, ist die differenziert zu betrachtende Fristsetzung. Denn: Widerspruchsfrist ist üblicherweise nicht gleich Zahlungsfrist. In der Praxis bedeutet dies, dass die Entrichtung der Sozialabgabe bis zu einem Tag "x" geleistet werden muss, obwohl der Entleiher bis zu einem danach liegenden Zeitpunkt das Recht auf Widerspruch hat. Übt er sein Widerspruchsrecht erst am letzten Tag der Widerspruchsfrist aus, entbindet ihn dieses nicht von der Zahlung innerhalb der geforderten Zahlungsfrist. Demzufolge ist auch bei einer erwiesen ungerechtfertigten Entleiherhaftung in der Sozialversicherung der ausstehende SV-Beitrag zu entrichten, wenn die Zahlungsfrist vor dem Zeitpunkt des Widerspruchs abläuft.

Widerspruch bei Entleiherhaftung Sozialversicherung: Dos and Don'ts

DO #1: Ist man mit der Beitragsforderung aufgrund einer etwaig unrechtmäßigen Entleiherhaftung in der Sozialversicherung nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit, gegen den Beitragsbescheid Widerspruch einzulegen. Die Frist hierzu wird in der Rechtsbehelfsbelehrung des Beitragsbescheides (üblicherweise am Ende des Dokuments) genannt. Der Widerspruch ist an die Behörde zu richten, seitens der der Bescheid ergangen ist (Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft).
DO #2: Stellt das Amt infolge des Widerspruchs fest, dass tatsächlich keine Beiträge geschuldet werden, gibt es dem Widerspruch statt. Es zahlt die hierdurch überzahlten Sozialversicherungsbeiträge zurück. Auf die Beitragshöhe entfallen pro Jahr zusätzlich 4 Prozent Zinsen, die dem Entleiher bei Stattgabe des Widerspruchs seitens der Institution zu vergüten sind.
DON'T : Unternehmen, die jedoch die Hände in den Schoß legen und ungeachtet der noch ausstehenden Entscheidung über einen Widerspruch die Zahlung verweigern, handeln sich nicht nur Säumniszuschläge, sondern auch zusätzlichen Verwaltungsaufwand ein.

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Wie kommt man an der Zahlungsverpflichtung bei der Entleiherhaftung in der Sozialversicherung vorbei?

Einige Firmen wollen nicht - andere können es nicht: Der Akt, die infrage stehenden Beitragsschulden zu begleichen, geht mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) möglicherweise in eine weitere Runde. Hierbei handelt es sich um einen Antrag, mit dem Entleiher die jeweilige Institution darum bitten, von der Zahlungspflicht nachträglich abzusehen.

Wer kann einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen?

Ist sich der Entleiher sicher, dass der Beitragsbescheid unrechtmäßig ergangen ist, kann er einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen, um die Zahlung zu umgehen. Gleiches gilt in Fällen, in denen die Beitragslast den Entleiher in eine wirtschaftliche Schieflage brächte.

Elementares zum Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei Entleiherhaftung Sozialversicherung

Knackpunkt ist, sowohl einen Widerspruch, als auch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zu formulieren. Ein AdV-Antrag ersetzt NICHT den Widerspruch! Übrigens: Es kann Monate in Anspruch nehmen, bevor über einen Widerspruch zur Entleiherhaftung in der Sozialversicherung entschieden wird. Aufgrund dessen genügt der Versuch, mit einem Widerspruch die Zahlungsfrist auszuhebeln, NICHT. Eine Nichtzahlung setzt immer die Stattgabe eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung voraus. Entscheidend hierbei ist die Bewilligung - die alleinige Antragstellung reicht ebenfalls NICHT.
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Akutmaßnahmen bei Entleiherhaftung Sozialversicherung

Unternehmen haben die Möglichkeit, beim Ergehen eines Beitragsbescheides Sofortmaßnahmen zu ergreifen.

Handlungsempfehlungen im Überblick:

1. Tatsächliche Beschäftigung der Leiharbeiter prüfen

2. Höhe der Bemessungsgrundlage prüfen (insbesondere bei Differenzlöhnen)

3. Eventuelle Verjährung von Ansprüchen prüfen


Präventivmaßnahmen bei Entleiherhaftung Sozialversicherung

Um das Risiko einer Entleiherhaftung in der Sozialversicherung teilweise zu minimieren, können sich Arbeitnehmer entleihende Geschäftsbetriebe vom Verleiher eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" vorlegen lassen. Hierbei handelt es sich um eine offizielle Bestätigung der ordnungsgemäßen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in der Vergangenheit. Sie wird dem Verleiher von der jeweiligen Institution ausgestellt.
Achtung! Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung entbindet NICHT von einer etwaigen Haftung. Sie sagt weder etwas über die in der Zukunft liegende Beitragszahlung des Verleihers, noch über die Vollzähligkeit der Beitragsnachweise aus.

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Über den Autor

Christian Marchsreiter
Gründer und Geschäftsführer der IZS Institut für Zahlungssicherheit

Christian ist seit 2005 "Seriengründer" im IT-Bereich und hat bereits mehrere disruptive digitale Produkte, Services und Geschäftsmodelle entwickelt, Firmen dazu gegründet und erfolgreich aufgebaut.

2011 wandte sich eine der größten Zeitarbeitsfirmen Deutschlands an ihn und fragte ihn, ob er eine neue Lösung zur Subsidiärhaftungsproblematik in der Zeitarbeit finden könne. 4 Wochen später gründete er das IZS Institut für Zahlungssicherheit und entwickelte zusammen mit namhaften Zeitarbeitsfirmen die erste Produktversion, die nur 3 Monate später live ging.