- Der Wunsch nach Flexibilität veranlasst zahlreiche Firmen zur Inanspruchnahme von Leiharbeitskräften. So lassen sich Personalkosten gut kalkulieren.
- Die schnelle Verfügbarkeit qualifizierten Personals ist ein weiteres entscheidendes Kriterium.
- Ist der überlassene Arbeitnehmer im Urlaub oder erkrankt, kommt die Zeitarbeitsfirma für die Ausfallkosten auf.
- Was viele Geschäftsbetriebe jedoch nicht auf dem Schirm haben, ist das potenzielle Risiko der Entleiherhaftung im Bereich der Sozialversicherung. Zeit, sich mit diesem Stolperstein auseinanderzusetzen.
Gewusst?
Aber auch unabhängig von der Pandemieerfahrung gilt die Branche als besonders sensibel gegenüber Konjunkturschwankungen. Personaldienstleister und Zeitarbeitsunternehmen spüren wirtschaftliche Entwicklungen früher als andere Branchen.
Rechenbeispiel:
Hat der Verleiher mit dem Leiharbeiter ein monatliches Bruttoarbeitsentgelt von 3.000 Euro vereinbart und beläuft sich der Beitragssatz für die Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf insgesamt 40 Prozent, wird der Entleiher im schlimmsten Fall aufgefordert, einen Betrag von 1.200 Euro pro Monat zu entrichten.
Die Entleiherhaftung in der Sozialversicherung gilt übrigens für alle dem Entleiher überlassenen Beschäftigten. Schuldet der Verleiher mehreren Leiharbeitern Arbeitsentgelt, kann das mehrfach entleihende Unternehmen somit multipel in die Entleiherhaftung zur Sozialversicherung genommen werden. Nicht selten sehen sich Entleiher empfindlich hohen Forderungen gegenüber.
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Handlungsempfehlungen im Überblick:
1. Tatsächliche Beschäftigung der Leiharbeiter prüfen
2. Höhe der Bemessungsgrundlage prüfen (insbesondere bei Differenzlöhnen)
3. Eventuelle Verjährung von Ansprüchen prüfen
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