- Das Konzept Zeitarbeit bietet zahlreichen Firmen die Chance, flexibel auf Veränderungen am Markt zu reagieren und Fachkräfte temporär in ihre Teams aufzunehmen.
- Wesentlicher Bestandteil dieses Konzepts ist die Subsidiärhaftung. Diese Haftungsform sagt aus, dass die entleihende Firma für bestimmte Verbindlichkeiten des Personaldienstleisters haftbar gemacht werden kann.
- Dazu gehören beispielsweise Sozialversicherungsbeiträge, Beiträge zur Berufsgenossenschaft oder Lohnsteuern.
Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845)
§ 28e Abs. 2, Zahlungspflicht, Vorschuss
Für die Erfüllung der Zahlungspflicht des Arbeitgebers haftet bei einem wirksamen Vertrag der Entleiher wie ein selbstschuldnerischer Bürge, soweit ihm Arbeitnehmer gegen Vergütung zur Arbeitsleistung überlassen worden sind. Er kann die Zahlung verweigern, solange die Einzugsstelle den Arbeitgeber nicht gemahnt hat und die Mahnfrist nicht abgelaufen ist. Zahlt der Verleiher das vereinbarte Arbeitsentgelt oder Teile des Arbeitsentgelts an den Leiharbeitnehmer, obwohl der Vertrag nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 bis 1b des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes unwirksam ist, so hat er auch den hierauf entfallenden Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstelle zu zahlen. Hinsichtlich der Zahlungspflicht nach Satz 3 gilt der Verleiher neben dem Entleiher als Arbeitgeber; beide haften insoweit als Gesamtschuldner.
Compliance-Plattform für Entleiher in der Zeitarbeit
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Tipp:
Implementieren Sie diese Strategien und Maßnahmen und sichern Sie sich gegen mögliche finanzielle und rechtliche Risiken der Subsidiärhaftung ab. Sprechen Sie mit uns und handeln Sie proaktiv. Damit pflegen Sie nicht nur eine nachhaltige Geschäftsbeziehung mit Ihrer Zeitarbeitsfirma, sondern reduzieren Ihre rechtlichen und finanziellen Verbindlichkeitsrisiken erheblich.
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Fazit:
Flexible Beschäftigungsformen gewinnen immer mehr an Bedeutung. Die rechtlichen Anforderungen zum Schutz von Arbeitnehmenden sollten Sie sowohl als Personaldienstleister als auch entleihende Firma kennen und entsprechend handeln.
Neben der Zuverlässigkeitsüberprüfung Ihrer Geschäftspartner geben wir Ihnen mit IZS die richtigen Präventivstrategien und konkrete Maßnahmen an die Hand, um sich gegen Subsidiärhaftung zu schützen. Minimieren Sie mit uns Ihre Haftungsrisiken.
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