Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen für das IZS Entleiher-Portal

Stand: 1.10.2024


Das Institut für Zahlungssicherheit GmbH, Würmtalstraße 20a, 81375 München (im Weiteren „IZS“ oder „Auftragnehmer“) ist eine unabhängige Einrichtung, die Leistungen für den Zeitarbeitssektor erbringt.
Der Auftraggeber (im Weiteren auch „Auftraggeber“) ist ein deutsches Unternehmen, das mit Personaldienstleistern bzw. Unternehmen, die teilweise Arbeitnehmerüberlassung durchführen ("Personaldienstleister"), zusammenarbeitet.
Als Auftraggeber hat er ein Interesse daran, über bestimmte arbeits- und/oder sozialversicherungspflichtige Aspekte bezüglich entliehenem Personal seiner Personaldienstleister informiert zu sein, um rechtlichen Vorgaben zu genügen (Informationen insgesamt "Personaldienstleister-Informationen").

1 Geltungsbereich
1.1 Diese Nutzungs- und Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für das dem Auftraggeber von IZS zur Verfügung gestellte Webportal („Entleiher-Portal“), das die Personaldienstleister-Informationen enthält.
1.2 Der Auftraggeber ist Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Gegebenenfalls vom Auftraggeber vorgehaltene Allgemeine Geschäftsbedingungen kommen nicht zur Anwendung, diese AGB gehen vor.

2 Services
2.1 Die von IZS für den Auftraggeber zu erbringenden Leistungen („Services“) sind im Rahmenvertrag zwischen IZS und dem Auftraggeber definiert. Die Bereitstellung aller Informationen und Dokumente („Dokumentation“) erfolgt über das webbasierte Entleiher-Portal.
2.2 Leistungen von IZS beinhalten immer nur die Zurverfügungstellung und Aufbereitung von Dokumentation und beinhalten keine Aussage zur Richtigkeit darin enthaltener Informationen, hingegen schon eine richtige Verarbeitung dieser.
2.3 Die Nutzungsberechtigung des Auftraggebers ist aufschiebend bedingt durch vollständige Zahlung der geschuldeten Vergütung.
2.4 Änderung von Services
(a) IZS behält sich vor, die angebotenen Services zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten, ohne dabei den wesentlichen Leistungsumfang und/oder Grundfunktionalitäten maßgeblich zu beschränken oder zu entfernen. Eine Änderung ist insbesondere zulässig, wenn und so weit
(i) IZS verpflichtet ist, die Übereinstimmung der im Rahmen des Entleiher-Portals angebotenen Leistungen mit dem auf die Leistungen anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert,
(ii) IZS damit einem gegen ihn gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt,
(iii) die jeweilige Änderung notwendig ist, um bestehende Sicherheitslücken zu schließen,
(iv) die Änderung lediglich vorteilhaft für den Auftragnehmer ist, oder
(v) die Änderung rein technischer oder prozessualer Natur ohne wesentliche Auswirkungen für den Auftraggeber ist.
(b) Änderungen mit lediglich unwesentlichem Einfluss auf die Services stellen keine Leistungsänderungen im Sinne dieser Ziffer dar. Dies gilt insbesondere für Änderungen rein graphischer Art und die bloße Änderung der Anordnung von Funktionen.

3 Entleiher-Portal
3.1 Leistungsbeschreibung
(a) Der grundsätzliche Funktionsumfang des Entleiher-Portals ist im Rahmenvertrag zwischen IZS und dem Auftraggeber beschrieben.
(b) IZS ist berechtigt, wesentlichen Leistungsumfang und/oder Grundfunktionalitäten des Entleiher-Portals maßgeblich zu beschränken oder zu entfernen. In diesem Fall passt IZS die Leistungsbeschreibung entsprechend an und stellt sie dem Auftraggeber zur Verfügung. Eine außerordentliche Kündigung des Vertrags zur Nutzung des Entleiher-Portals steht dem Auftraggeber nur zu, wenn eine sinnvolle Nutzung des Entleiher-Portals durch die Änderung des Funktionsumfangs für den Auftraggeber nachweisbar nicht mehr gegeben ist.
3.2 Verfügbarkeit
Der Auftraggeber erkennt an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit des Entleiher-Portals technisch nicht zu realisieren ist. Der Auftragnehmer bemüht sich jedoch, es möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich von IZS stehen (wie z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung der Services führen.
3.3 Individuelle Anpassungen
(a) Individuelle Anpassungen des Entleiher-Portals sind grundsätzlich möglich und werden zwischen IZS und dem Auftragnehmer separat schriftlich vereinbart.
(b) Ein grundsätzlicher Anspruch zur Anpassung des Entleiher-Portals steht dem Auftraggeber nicht zu.

4 Pflichten des Auftraggebers und seiner Nutzer
4.1 Der Auftraggeber sichert zu, dass alle von ihm und seinen Nutzern im Rahmen der Registrierung und sonst angegebenen Daten wahr und vollständig sind. Seine Nutzer sind verpflichtet, die Daten hinsichtlich der von ihm genutzten Services während der gesamten Vertragslaufzeit wahr und vollständig zu halten.
4.2 Der Auftraggeber und seine Nutzer sind verpflichtet, das bei der Registrierung im Rahmen der Sicherheitsvorgaben frei gewählte Passwort stets geheim zu halten, keinem Dritten den Zugang zum Auftraggeber-Bereich des Angebots über die jeweiligen Zugangsdaten zu gewähren.
4.3 Der Auftraggeber und seine Nutzer sind verpflichtet bei der Nutzung des Entleiher-Portals das jeweils geltende Recht zu beachten. Aktivitäten, die darauf gerichtet sind, das Entleiher-Portal funktionsuntauglich zu machen oder die Nutzung der Services zu erschweren, sind verboten und werden vom Auftragnehmer zivil- und/oder strafrechtlich verfolgt. Dies betrifft insbesondere solche Maßnahmen, die die physikalische oder logische Struktur der Services zu beeinflussen in der Lage sind sowie automatisierte Verfahren zum Abgreifen von Daten, wie DatenCrawling und Daten-Scraping oder die Verwendung von Mechanismen, Software oder Scripts.
4.4 Der Auftraggeber und seine Nutzer unterlassen Handlungen, die bewusst darauf abzielen, das Entleiher-Portal oder die dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Services missbräuchlich zu verwenden.
4.5 IZS behält sich das Recht vor, ausgewählte bzw. alle Nutzerzugänge des Auftraggebers dauerhaft oder vorübergehend zu sperren, sofern konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Auftraggeber bzw. Nutzer des Auftraggebers gegen die AGB und/oder geltendes Recht verstößt. Das Recht zur Kündigung des Vertrags bleibt unberührt.
4.6 Bei einem Verstoß gegen vorstehende Pflichten insbesondere gegen Ziffer 4.3, stellt der Auftraggeber IZS von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die der Dritte aufgrund der (die Auftraggeberpflichten verletzenden) Handlung des Auftraggebers bzw. seiner Nutzer gegen den Auftragnehmer erhebt.
4.7 Voraussetzung für die Nutzung der Services ist, dass der Auftraggeber IZS mitteilt, mit welchen Personaldienstleistern er zusammenarbeitet. Änderungen hierzu hat er dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen, damit die Services stets aktuell sind. Für die initiale Anlage der Services teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer innerhalb von vier (4) Wochen nach Vertragsunterzeichnung die entsprechenden Personaldienstleister mit.
4.8 Eine Darstellung einzelner Personaldienstleister im Rahmen des Entleiher-Portals setzt stets voraus, dass der Personaldienstleister einen entsprechenden Vertrag mit IZS vereinbart hat („Personaldienstleister Vertrag“). Ist dies nicht der Fall, entfällt die Pflicht von IZS zur Darstellung des betreffenden Personaldienstleisters im Entleiher-Portal. Dies gilt ferner, wenn ein Personaldienstleister-Vertrag beendet ist bzw. nicht weiter besteht.

5 Mängelgewährleistung, Haftung
5.1 Der Auftragnehmer gewährleistet nicht den jederzeitigen ordnungsgemäßen Betrieb beziehungsweise die ununterbrochene Nutzbarkeit oder Erreichbarkeit des Entleiher-Portals, da Störungen des Servers oder Schwankungen in der Qualität des Zugangs zum Entleiher-Portal technisch nicht auszuschließen sind.
5.2 IZS übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit der zur Verarbeitung angelieferten Informationen und Dokumentation sowie für das Fehlen von IZS angeforderter Auskünfte und Dokumente.
5.3 Eine Haftung besteht für die technisch und inhaltlich korrekte Verarbeitung der zur Verfügung gestellten Informationen und Dokumente sowie deren technische und inhaltlich korrekte Veröffentlichung auf dem Entleiher-Portal.
5.4 Als Auftragnehmer haftet IZS unbeschränkt nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Auftragnehmers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen sowie für Schäden, die durch Fehlen einer vom Auftragnehmer garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurden oder bei arglistigem Verhalten. Des Weiteren haftet der Auftragnehmer unbeschränkt für Schäden, die durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
5.5 Bei der leicht fahrlässig verursachten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet IZS der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Im Übrigen ist eine Haftung von IZS ausgeschlossen.
5.6 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

6 Schlussbestimmungen
6.1 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass IZS den Namen des Auftraggebers und dessen Logo als Kunde von IZS und Nutzer einer IZS-Portallösung auf den IZS-Websites und -portalen sowie in anderen Marketingmaterialien zur Vermarktung der Dienstleistungen des IZS einsetzen darf.
6.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts.
6.3 Erfüllungsort ist der Sitz von IZS.
6.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Ansprüche ist München. Zwingende Bestimmungen über sonstige ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
6.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder zum Teil unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.