Allgemeine Geschäftsbedingungen der IZS Institut für Zahlungssicherheit GmbH
Stand: 23.5.2023
1. Allgemeines Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: "AGB") für die Nutzung aller Webseiten einschließlich aller Subdomains, welche von der IZS – Institut für Zahlungssicherheit GmbH betrieben werden, des IZS-Auskunftsportals sowie des IZS-Infoservice.
Die IZS – Institut für Zahlungssicherheit GmbH (im Folgenden kurz „IZS") ist ein unabhängiger Dienstleister, der Leistungen für den Zeitarbeitssektor erbringt.
1.1 Begriffsbestimmung Sofern sich aus dem Wortlaut oder dem Zusammenhang nichts anderes ergibt, haben die folgenden Ausdrücke die ihnen jeweils nebenstehend zugeordnete Bedeutung:
Sie / Nutzer / Besucher bezeichnet eine Person, die Webseiten des IZS und/oder das IZS-Auskunftsportal besucht und/oder den IZS-Infoservice zu einem Unternehmen nutzt.
Wir / IZS bezeichnet die IZS – Institut für Zahlungssicherheit GmbH.
Abonnent bezeichnet eine Person, welche den Infoservice des IZS zu einem auf dem Auskunftsportal des IZS registrierten Unternehmens in Anspruch nimmt.
Unternehmen bezeichnet ein Unternehmen bzw. eine Gruppe von Unternehmen, die IZS mit der Erbringung von Leistungen und deren Veröffentlichung auf dem IZS-Auskunftsportal sowie ggf. der Bereitstellung des Infoservice beauftragt haben
Meldestelle bezeichnet eine Betriebsstätte eines Unternehmens, über deren Betriebsnummer das Unternehmen Beitragsnachweise an Krankenkassen bzw. Berufsgenossenschaften abgibt
Datensatz bezeichnet die Verbindung der Betriebsnummer einer Meldestelle mit der Betriebsnummer einer Krankenkasse bzw. Berufsgenossenschaft, an welche die Meldestelle einen Beitragsnachweis abgegeben hat, sowie mit dem Monat bzw. Jahr, in welchem der Beitragsnachweis von der Meldestelle abgegeben wurde.
2. Allgemeine Nutzungsbedingungen für unsere Webseiten, unser Auskunftsportal und unseren Info-Service Durch Nutzung unserer Webseiten und/oder unseres Auskunftsportals erklären Sie sich mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden. Diese Nutzungsbedingungen finden auch dann Anwendung, wenn Sie unsere Webseiten oder Bereiche davon von anderen Internetseiten aus nutzen, die den Zugang zu unserer Webseite vollständig oder ausschnittweise ermöglichen.
2.1 Urheber- und Datenbankrechte Sämtliche Markenrechte, Urheberrechte, Datenbankrechte und andere Rechte zum Schutze geistigen Eigentums an den Inhalten unserer Webseiten (inkl. die Anordnung und die Darstellung der Webseiten), zusammen mit dem zugrunde liegenden Software-Code liegen entweder bei uns oder unseren Lizenzgebern.
- 2.2 Unzulässige NutzungSie dürfen unsere Webseiten, unser Auskunftsportal und unseren Infoservice nicht in einer Weise nutzen, die geeignet ist, Schutzrechte anderer Personen zu verletzen.
- Sie dürfen keine Geräte, Mechanismen, Software oder sonstigen Skripts verwenden, die das Funktionieren unserer Webseiten, unseres Auskunftsportals und unseres Infoservice stören können. Hierzu zählt auch das Aufladen von mit Viren infizierten Dateien.
- Sie dürfen keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung unserer Infrastruktur zur Folge haben können.
- Sie dürfen keine von uns generierten Inhalte blockieren, überschreiben oder modifizieren oder in sonstiger Weise störend in unsere Webseiten, unser Auskunftsportal und unseren Infoservice eingreifen.
- Sie dürfen Daten von unseren Webseiten, unserem Auskunftsportal und unserem Infoservice nicht für kommerzielle Zwecke reproduzieren, diese weiterverkaufen oder diese für die Zusendung von Werbung nutzen.
- Insbesondere dürfen Sie die auf unseren Webseiten und auf unserem Auskunftsportal abgelegten Inhalte nicht mit Hilfe von „Robots", anderen Suchmaschinentechnologien oder durch sonstige automatische Mechanismen kopieren, verbreiten, in sonstiger Weise nutzen oder vervielfältigen.
- Sie dürfen sich keinen ungenehmigten Zugriff auf irgendeines unserer Netzwerke beschaffen oder versuchen zu beschaffen, gleichgültig mit welchen Mitteln.
- Sie dürfen keine ungenehmigten, falschen oder betrügerischen Registrierungen für den Newsletter und/oder den Infoservice vornehmen, insbesondere für Dritte, der hierzu nicht eingewilligt haben.
2.3 Änderungen unserer Inhalte Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit und ohne Ankündigung Verbesserungen oder Änderungen im Hinblick auf die Informationen, die Dienstleistungen, die Produkte und den sonstigen Inhalt unserer Webseiten, unseres Auskunftsportals sowie unseres Infoservice vorzunehmen.
3. Besondere Nutzungsbedingungen für das AuskunftsportalWir stellen Ihnen neben unseren Informations-Webseiten auch ein spezielles Auskunftsportal bereit. Dort können Sie Daten zu Unternehmen einsehen, die mit uns zusammenarbeiten und uns mit der Prüfung und Veröffentlichung ihrer Daten auf unserem Auskunftsportal beauftragt haben.
Im sogenannten „Unternehmenskonto" finden Sie neben allgemeinen Daten zum Unternehmen auch eine Auflistung der Meldestellen des Unternehmens.
Die Auskunftserteilung unsererseits kann immer nur für aktive Meldestellen eines Unternehmens erfolgen. Nicht mehr aktive Meldestellen – einsehbar über den entsprechenden Button auf dem Auskunftsportal – wurden nur bis zum Datum der Schließung geprüft, eine weitergehende Prüfung auf ggf. nachträglich auftretende Forderungen erfolgt nicht.
3.1 Beiträge zur Sozialversicherung 3.1.1 StandardSie können zu jeder Meldestelle Detailinformationen zu einzelnen Datensätzen einsehen, d.h. beispielsweise in welchem Monat welche Meldestellen eines Unternehmens Beitragsnachweise an welche Krankenkassen abgegeben haben. Voraussetzung ist, dass uns das Unternehmen diese Informationen form- und fristgerecht übermittelt hat.
Zu jedem Datensatz wird zusätzlich der aktuelle Bearbeitungsstand bzw. die standardisierte Antwort der Krankenkasse angezeigt. Standardisierte Antworten einer Krankenkasse können sein:
- Es besteht kein Beitragsrückstand.
- Es besteht ein Beitragsrückstand überhalb bzw. unterhalb der „Bagatellgrenze" (100 EUR).
- Die Krankenkasse hat keine Auskunft an IZS erteilt. Dies bedeutet, dass die Krankenkasse IZS trotz mehrfacher Nachfrage keine bzw. keine fristgerechte Auskunft erteilt. Fristgerecht bedeutet, dass IZS die Auskunft der Krankenkasse nicht spätestens bis zum Ende desjenigen Monats vorgelegen hat, welcher dem Monat folgt, in welchem die Meldestelle den Beitragsnachweis an die Krankenkasse abgegeben hat.Dieses Ergebnis bedeutet nicht, dass ein Beitragsrückstand besteht.
- IZS wartet noch auf Auskunft und die Frist zur fristgerechten Antwort durch die Krankenkasse ist noch nicht abgelaufen. Dieses Ergebnis bedeutet nicht, dass ein Beitragsrückstand besteht.
Wir akzeptieren Auskünfte von Krankenkassen vom Grundsatz her nur, wenn diese von den Kassen in schriftlicher Form (Brief, Fax oder E-Mail) erfolgen und direkt an IZS gesandt werden. Nur im Ausnahmefall verarbeiten und veröffentlichen wir Auskünfte, welche von der Krankenkasse nur an das Unternehmen bzw. eine Meldestelle versandt und von diesem/dieser an uns weitergeleitet wurden. In diesem Fall sorgen wir dafür, dass Sie erkennen können, dass die Auskunft nicht direkt von der Krankenkasse an uns gesandt wurde.
Krankenkassen steht es grundsätzlich frei, in welchem Format sie ihre Auskünfte an uns erteilen. Entscheidend ist dabei nur, dass unmissverständlich klar wird, ob zum Zeitpunkt der Anfrage ein Beitragsrückstand besteht oder nicht. Krankenkassen übermitteln diese wichtige Information im Regelfall über das IZS-Anfrageformular im Rahmen des von IZS entwickelten, vereinfachten Auskunftsverfahrens, über eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder über einen Kontoauszug. Wir achten stets darauf, dass anhand der Auskunft eindeutig erkennbar ist, ob ein Beitragsrückstand besteht oder nicht.
Wir können die Auskünfte der Krankenkasse digitalisieren und zum jeweiligen Datensatz veröffentlichen bzw. als PDF-Dokument zum Download bereitstellen, sofern die beauskunftende Krankenkasse einer Veröffentlichung im Internet nicht ausdrücklich widersprochen hat. Eine grundsätzliche Verpflichtung zur Digitalisierung und Veröffentlichung besteht jedoch nicht.
Hat eine Krankenkasse der Veröffentlichung einer oder mehrerer ihrer Auskunftsdokumente im Internet ausdrücklich widersprochen, können Sie dieses auf unserem Auskunftsportal nicht einsehen und speichern, sondern erhalten einen entsprechenden Hinweis (auf Anfrage).
Wir stellen vor Veröffentlichung eines Krankenkassen-Auskunftsdokuments stets sicher, dass schützenswerte Informationen (wie z.B. personenbezogene Daten des Krankenkassen-Bearbeiters wie dessen Name, seine Durchwahl, seine E-Mail-Adresse, seine Unterschrift usw.) unkenntlich gemacht werden.
Sofern Sie eine ungeschwärzte Version eines Auskunftsdokuments oder ein Auskunftsdokument, für welches die Krankenkasse uns eine Veröffentlichung im Internet untersagt hat, erhalten möchten, können Sie dieses schriftlich (per E-Mail, Fax oder Brief) bei IZS anfordern. Wird sind berechtigt, hierfür individuell kalkulierte Bearbeitungsgebühren zu berechnen, welche wir Ihnen pro Anfrage vorab schriftlich mitteilen werden und welche von Ihnen schriftlich zu akzeptieren sind. Erst dann werden wir das Auskunftsdokument in der gewünschten Form per E-Mail an Sie senden.
Sie haben zu keinem Zeitpunkt das Recht, das Original einer Krankenkassenauskunft anzufordern. Wir werden diese jedoch gerne bereitstellen, sofern wir von Rechtswegen dazu verpflichtet sind bzw. um zur Aufklärung, z.B. etwaiger Meinungsverschiedenheiten oder Rechtsstreitigkeiten, beizutragen.
3.1.2 Digitale SV-Kontoauskunft und erweiterter Digitale SV-Kontoauskunfts-ServiceFür Informationen zu geleisteten Beiträgen zur Sozialversicherung eines Zeitarbeitsunternehmenes bietet IZS den Service „Digitales SV-Zertifikat Sozialversicherungsauskunft" (auch „Digitale SV-Kontoauskunft") an.
Anders als bei der Standard-Darstellung je Meldestelle wertet IZS Detailinformationen je Meldestelle aus und stellt das Ergebnis in Form eines herunterladbaren Zertifikats zur Verfügung.
Grundsätzlich herunterladbar ist das Zertifikat von jedem Nutzer.
IZS gewährleistet die Richtigkeit des Zertifikats bzw. seines Inhalts allerdings nur gegenüber denjenigen Nutzern, die sich bei IZS über das
hier hinterlegte Antragsformular für den erweiterten Service („erweiterter Digitaler SV-Kontoauskunfts-Service") registriert haben. IZS muss den Nutzer sodann für den Service freigegeben und die Freigabe nicht widerrufen haben. Die Freigabe erfolgt durch eine von IZS dem Nutzer gesondert mitgeteilte „Schutzbestätigung".
Ein Anspruch auf Nutzung des Services der digitalen Sozialversicherungsauskunft besteht nicht. Es steht IZS frei, die Freigabe abzulehnen oder jederzeit ohne Nennung von Gründen zu widerrufen.
Dem Nutzer steht es seinerseits frei, die Nutzung des Services einzustellen bzw. die Registrierung seinerseits zurückzunehmen – nur in Bezug auf den Service oder insgesamt.
Für den Fall, dass für ein Unternehmen von mehreren Einzelpersonen ein Antrag gestellt wurde, besteht der Service für ein Unternehmen solange fort wie ein Kontakt aktiv ist. Aktiv in diesem Zusammenhang bedeutet, dass IZS gegenüber keine Mitteilung vorliegt, nach der der Kontakt nicht mehr für das Unternehmen tätig oder seine E-Mail Adresse verwaist oder nicht mehr gültig ist. In diesem Fall endet der Service mit sofortiger Wirkung ab Zugang dieser Mitteilung an IZS.
Der Nutzer erklärt sein Einverständnis mit der Verwendung des von ihm repräsentierten Unternehmens auf der Referenzliste von IZS auf den IZS-Webseiten und IZS-Webportalen sowie in deren IZS-Offline-Marketingmaterialien.
3.2 Beiträge zur Berufsgenossenschaft3.2.1 StandardSie können zu jedem Unternehmen Detailinformationen zu Berufsgenossenschaften einsehen, d.h. beispielsweise in welchem Jahr welche Meldestellen eines Unternehmens Beitragsnachweise an welche Berufsgenossenschaften abgegeben haben. Voraussetzung ist, dass uns das Unternehmen diese Informationen form- und fristgerecht übermittelt hat.
Zu jedem Datensatz wird zusätzlich das Ergebnis der Prüfung in Form eines Ampelsystems angezeigt
- Eine grüne Ampel bedeutet, dass kein Beitragsrückstand besteht
- Bei einer gelben Ampel beachten Sie bitte unseren Hinweis. Dieses Ergebnis bedeutet nicht, dass ein Beitragsrückstand besteht.
- Eine rote Ampel bedeutet, dass für die genannte Meldestelle Beitragsrückstände bei der Berufsgenossenschaft bestehen.
Wir akzeptieren Auskünfte von Berufsgenossenschaften vom Grundsatz her nur, wenn diese in schriftlicher Form (Brief, Fax oder E-Mail) erfolgen und direkt an IZS gesandt werden. Nur im Ausnahmefall verarbeiten und veröffentlichen wir Auskünfte, welche von der Berufsgenossenschaft nur an das Unternehmen bzw. eine Meldestelle versandt und von diesem/dieser an uns weitergeleitet wurden. In diesem Fall sorgen wir dafür, dass Sie erkennen können, dass die Auskunft nicht direkt von der Berufsgenossenschaft an uns gesandt wurde.
Berufsgenossenschaften steht es grundsätzlich frei, in welchem Format sie ihre Auskünfte an uns erteilen. Entscheidend ist dabei nur, dass unmissverständlich klar wird, ob zum Zeitpunkt der Anfrage ein Beitragsrückstand besteht oder nicht. Berufsgenossenschaften übermitteln diese wichtige Information im Regelfall über eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, eine sonstige schriftliche Bestätigung oder über einen Kontoauszug. Wir achten stets darauf, dass anhand der Auskunft eindeutig erkennbar ist, ob ein Beitragsrückstand besteht oder nicht.
Wir können die Auskünfte der Berufsgenossenschaften digitalisieren und zum jeweiligen Datensatz veröffentlichen bzw. als PDF-Dokument zum Download bereitstellen, sofern die beauskunftende Berufsgenossenschaft einer Veröffentlichung im Internet nicht ausdrücklich widersprochen hat. Eine grundsätzliche Verpflichtung zur Digitalisierung und Veröffentlichung besteht jedoch nicht.
Hat eine Berufsgenossenschaft der Veröffentlichung einer oder mehrerer ihrer Auskunftsdokumente im Internet ausdrücklich widersprochen, können Sie dieses auf unserem Auskunftsportal nicht einsehen und speichern, sondern erhalten einen entsprechenden Hinweis („auf Anfrage").
Wir stellen vor Veröffentlichung eines Berufsgenossenschafts-Auskunftsdokuments stets sicher, dass schützenswerte Informationen (wie z.B. personenbezogene Daten des Berufsgenossenschafts-Bearbeiters wie dessen Name, seine Durchwahl, seine E-Mail-Adresse, seine Unterschrift usw.) unkenntlich gemacht werden.
Sofern Sie eine ungeschwärzte Version eines Auskunftsdokuments oder ein Auskunftsdokument, für welches die Berufsgenossenschaft uns eine Veröffentlichung im Internet untersagt hat, erhalten möchten, können Sie dieses schriftlich (per E-Mail, Fax oder Brief) bei IZS anfordern. Wird sind berechtigt, hierfür individuell kalkulierte Bearbeitungsgebühren zu berechnen, welche wir Ihnen pro Anfrage vorab schriftlich mitteilen werden und welche von Ihnen schriftlich zu akzeptieren sind. Erst dann werden wir das Auskunftsdokument in der gewünschten Form per E-Mail an Sie senden.
Sie haben zu keinem Zeitpunkt das Recht, das Original einer Berufsgenossenschaftsauskunft anzufordern. Wir werden diese jedoch gerne bereitstellen, sofern wir von Rechtswegen dazu verpflichtet sind bzw. um zur Aufklärung, z.B. etwaiger Meinungsverschiedenheiten oder Rechtsstreitigkeiten, beizutragen.
3.2.2 Digitale BG-Kontoauskunft und erweiterter Digitale BG-Kontoauskunfts-ServiceFür Informationen zu geleisteten Beiträgen zur Berufsgenossenschaft eines Zeitarbeitsunternehmenes bietet IZS den Service „Digitales BG-Zertifikat Sozialversicherungsauskunft" (auch „Digitale BG-Kontoauskunft") an.
Anders als bei der Standard-Darstellung je Meldestelle wertet IZS Detailinformationen je Meldestelle aus und stellt das Ergebnis in Form eines herunterladbaren Zertifikats zur Verfügung.
Grundsätzlich herunterladbar ist das Zertifikat von jedem Nutzer.
IZS gewährleistet die Richtigkeit des Zertifikats bzw. seines Inhalts allerdings nur gegenüber denjenigen Nutzern, die sich bei IZS über das
hier hinterlegte Antragsformular für den erweiterten Service („erweiterter Digitaler BG-Kontoauskunfts-Service") registriert haben. IZS muss den Nutzer sodann für den Service freigegeben und die Freigabe nicht widerrufen haben. Die Freigabe erfolgt durch eine von IZS dem Nutzer gesondert mitgeteilte „Schutzbestätigung".
Ein Anspruch auf Nutzung des Services der digitalen Berufsgenossenschaftsauskunft besteht nicht. Es steht IZS frei, die Freigabe abzulehnen oder jederzeit ohne Nennung von Gründen zu widerrufen.
Dem Nutzer steht es seinerseits frei, die Nutzung des Services einzustellen bzw. die Registrierung seinerseits zurückzunehmen – nur in Bezug auf den Service oder insgesamt.
Für den Fall, dass für ein Unternehmen von mehreren Einzelpersonen ein Antrag gestellt wurde, besteht der Service für ein Unternehmen solange fort wie ein Kontakt aktiv ist. Aktiv in diesem Zusammenhang bedeutet, dass IZS gegenüber keine Mitteilung vorliegt, nach der der Kontakt nicht mehr für das Unternehmen tätig oder seine E-Mail Adresse verwaist oder nicht mehr gültig ist. In diesem Fall endet der Service mit sofortiger Wirkung ab Zugang dieser Mitteilung an IZS.
Der Nutzer erklärt sein Einverständnis mit der Verwendung des von ihm repräsentierten Unternehmens auf der Referenzliste von IZS auf den IZS-Webseiten und IZS-Webportalen sowie in deren IZS-Offline-Marketingmaterialien.
3.3 Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung Sie können für jedes Unternehmen eine Liste sämtlicher in Deutschland bestehenden Erlaubnisse zur Arbeitnehmerüberlassung einsehen. Quelle hierfür ist die Bundesagentur für Arbeit, die diese Informationen frei zugänglich veröffentlicht.
IZS übernimmt diese Daten zum jeweiligen Monatsersten von der Bundesagentur für Arbeit, führt einen Abgleich mit der Version des ersten Tages des Vormonats durch, ermittelt Abweichungen und aktualisiert die Angaben auf dem Auskunftsportal.
3.4 Sonstige Basisdokumentation Das Unternehmen kann darüber hinausgehende Dokumentation („sonstige Basisdokumentation") an IZS übermitteln.
Die vom Unternehmen übermittelte sonstige Basisdokumentation übernimmt IZS in das Auskunftsportal und zeigt die Informationen dort an.
Ein Abruf von Dokumenten ist im Auskunftsportal nicht möglich.
4. Besondere Nutzungsbedingungen für unseren InfoserviceUnternehmen, welche ein öffentlich einsehbares Konto in unserem Auskunftsportal haben, können Ihnen dort die Möglichkeit einräumen, sich für den Infoservice zu diesem Unternehmen zu registrieren. Die Entscheidung, ob Ihnen die Möglichkeit zur Registrierung für unseren Infoservice im Konto des Unternehmens angeboten wird, trifft ausschließlich das jeweilige Unternehmen.
Nach erfolgreicher Aktivierung des Infoservice senden wir Ihnen einmal monatlich eine E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Diese E-Mail enthält die Information, über welche Meldestellen das Unternehmen zuletzt Beitragsnachweise an Krankenkassen abgegeben hat sowie, ob Beitragsrückstände für eine oder mehrere Meldestellen des Unternehmens bestehen, die uns zuvor von den jeweils betroffenen Krankenkassen form- und fristgerecht mitgeteilt wurden.
Eine Information über Vorgänge bei Berufsgenossenschaften, den Erlaubnissen zur Arbeitnehmerüberlassung oder der sonstigen Basisdokumentation erfolgt nicht.
Wir versenden die Infoservice-E-Mail zu einem Unternehmen im Regelfall 3-5 Werktage nach Vorliegen aller Auskünfte der jeweils betroffenen Krankenkassen zu allen Meldestellen des Unternehmens – spätestens jedoch am letzten Tag desjenigen Monats, der dem Monat folgt, in welchem das Unternehmen Beitragsnachweise über seine Meldestellen an die Krankenkassen abgegeben und parallel frist- und formgerecht eben diese Beitragsnachweisdaten an IZS übermittelt hat.
Erhalten wir nach dem Versand einer Infoservice-E-Mail die Nachricht, dass Ihnen diese aus welchen Gründen auch immer – nicht zugestellt werden konnte, werden wir kurzfristig einen erneuten Versand auslösen. Ist dieser ebenfalls erfolglos, werden wir im jeweiligen Monat keinen weiteren Versand-Versuch mehr unternehmen. Bitte kontaktieren Sie uns unaufgefordert, sofern Sie nach Ablauf einer Berichtsperiode keine Infoservice-E-Mail von uns erhalten haben, obwohl der Auftrag an uns tatsächlich noch besteht.
4.1 Bestellung und endgültige Aktivierung des Infoservice Sie können im Kontoauszug eines Unternehmens den Infoservice bestellen, sofern das Unternehmen uns mit der Bereitstellung dieses Services beauftragt hat. Die Entscheidung, ob der Service angeboten wird, obliegt alleine dem jeweiligen Unternehmen.
Nach erfolgter Bestellung wird Ihnen eine Information über die nächsten, notwendigen Schritte bis zur endgültigen Aktivierung des Infoservice angezeigt. Parallel dazu erhält der Nutzer eine E-Mail mit einem speziellen Aktivierungslink.
Der Infoservice zum gewählten Unternehmen ist erst dann endgültig aktiviert, wenn Sie auf diesen Aktivierungslink klicken und Ihnen im Anschluss eine spezielle Website angezeigt wird, welche Ihnen die endgültige Aktivierung bestätigt und/oder Sie eine gesonderte Bestätigung über die tatsächliche Aktivierung des Infoservice erhalten.
4.2 Kosten des Infoservice Unser Infoservice ist für Abonnenten kostenlos.
4.3 Dauer und Beendigung des Infoservice Der Infoservice-Auftrag hat keine feste Laufzeit und kann jederzeit sowohl von Ihnen als auch von uns mit sofortiger Wirkung beendet werden. Die Mitteilung über die Beendigung kann nur per E-Mail, Fax oder Brief erfolgen. Der Infoservice-Auftrag erlischt automatisch für eine E-Mail-Adresse, wenn wir an diese E-Mail-Adresse innerhalb von 3 Monaten keine Infoservice-E-Mail erfolgreich versenden können.
5. Verfügbarkeit unserer Webseiten und des Auskunftsportals Wir bemühen uns stets sicherzustellen, dass unsere Webseiten und unser Auskunftsportal ohne Unterbrechungen verfügbar und Übermittlungen fehlerfrei sind. Durch die Beschaffenheit des Internets kann dies jedoch nicht garantiert werden. Auch Ihr Zugriff auf unsere Webseiten und unser Auskunftsportal kann gelegentlich unterbrochen oder beschränkt sein, um Instandsetzungen, Wartungen oder die Einführung von neuen Einrichtungen oder Services zu ermöglichen. Wir versuchen die Häufigkeit und Dauer jeder dieser vorübergehenden Unterbrechung oder Beschränkung zu begrenzen.
6. Haftung - 6.1 Wir stehen nicht ein fürdie Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit der von einem Unternehmen zur Verarbeitung angelieferten Datensätze
- die inhaltliche Richtigkeit der Auskünfte von Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und der sonstigen Basisdokumentation
- der Richtigkeit von Auskünften, die von der Bundesagentur für Arbeit über deren Website bereitgestellt werden
- fehlende Auskünfte und Dokumente von Krankenkassen bzw. Berufsgenossenschaften, sofern das Fehlen jeweils von der Krankenkasse bzw. Berufsgenossenschaft zu vertreten ist
- den Erhalt, die Kenntnisnahme und Interpretation der Infoservice-E-Mail durch einen Abonnenten
- 6.2 Wir stehen jedoch ein fürdie technisch und inhaltlich korrekte Verarbeitung der vom Unternehmen zur Überprüfung übermittelten Datensätze sowie der Rückmeldungen der Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und sonstigen Basisdokumentation
- die technisch und inhaltlich korrekte Verarbeitung der von der Bundesagentur für Arbeit bereitgestellten Erlaubnisse zur Arbeitnehmerüberlassung
- die technisch und inhaltlich korrekte Veröffentlichung der Ergebnisse und Dokumente auf dem IZS-Webportal
- die technische Verfügbarkeit des Webportals, sofern dies von IZS selbst und nicht von einem von IZS hierzu beauftragten Dienstleister zu vertreten ist
- das Auslösen des Versands der Infoservice-E-Mails an hierfür registrierte Nutzer
Ferner sichern wir zu, dass die auf unserem Auskunftsportal veröffentlichten Dokumente der Krankenkassen und Berufsgenossenschaften in der Form vorliegen, in der sie uns von der jeweiligen Krankenkasse, Berufsgenossenschaft bzw. in Ausnahmefällen von einem Unternehmen bzw. einer Meldestelle übermittelt wurden (z.B. per Fax, E-Mail oder Brief, mit oder ohne Stempel, Siegel oder Unterschrift).
6.3 Modifizierte Haftung für erweiterten digitalen SV- und BG-KontoauskunftsserviceIm Falle des erweiterten digitalen SV- und BG-Kontoauskunftsservice steht IZS für die inhaltliche Richtigkeit des SV- und BG-Zertifikats ein (vgl. Ziff. 3.1.2 und 3.2.2 dieser AGB).
„Unrichtig" oder „Falsch" ist ein Zertifikat, und damit möglicher Anknüpfungspunkt für einen Schadenersatzanspruch, wenn es nicht mit dem Inhalt übereinstimmt, den die Krankenkasse bzw. die Berufsgenossenschaft IZS gegenüber mitgeteilt hat.
6.4. Haftungsbeschränkungen6.4.1 IZS haftet der Höhe nach unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie für die schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
6.4.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet IZS nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solchen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung von IZS ist in diesen Fällen auf den nach der Art des fraglichen Geschäfts bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die vorstehende unbeschränkte Haftung von IZS nach Ziff. 6.4.1 bleibt hiervon unberührt.
6.4.3 Die Parteien sind sich einig, dass der bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schaden im Sinne der Ziffer 6.4.2 den Gesamtbetrag von EUR 10.000,00 nicht übersteigt.
6.4.4 Für den erweiterten Digitalen SV- und BG-Kontoauskunfts-Service gilt je Zertifikat und Schadensfall eine Haftungsbeschränkung in Höhe von EUR 5.000,00.
6.4.5 Über Ziff. 6.4.2 und 6.4.3 hinaus haftet IZS nicht für leichte Fahrlässigkeit.
6.4.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) sowie im Rahmen von IZS schriftlich übernommener Garantien
Ziff. 6 gilt auch für die Haftung der Mitarbeiter, Vertreter, Organe und Subunternehmer von IZS.
7. Unsere Kontaktinformationen Unsere Webseiten, unser Auskunftsportal und unser Infoservice werden betrieben von:
IZS - Institut für Zahlungssicherheit GmbH
Würmtalstraße 20a
81375 München
Tel.: +49 89 122 237 77 0
Fax: +49 89 122 237 77 9
E-Mail: info(at)izs-institut.de
8. Schlussbestimmungen Sämtliche Änderungen oder Aufhebungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Brief, Fax, E-Mail). Das Schriftformerfordernis kann nur durch eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.
Wir sind zur Änderung und Aktualisierung dieser AGB berechtigt, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen unserer Services, Veränderung der Marktsituation oder anderen vergleichbaren Gründen erforderlich ist. IZS lässt dem Nutzer eine Neufassung der AGB jeweils per E-Mail zukommen lassen. Wenn der Nutzer derartigen Änderungen nicht innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe der Neufassung widerspricht und den Service weiterhin nutzt, erklärt er sich mit den Aktualisierungen und/oder Änderungen der AGB einverstanden. Im Falle eines Widerspruchs steht IZS ein Sonderkündigungsrecht mit Kündigungsfrist von einem Monat zu.
Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und uns ist nach unserer Wahl München oder Ihr Sitz. Für Klagen gegen uns ist München ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
Die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns unterliegen aus-schließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit diese Allgemeinen Bedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und im Zweck dieser allgemeinen Lieferbedingungen vereinbarten hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.