Wir recherchieren Informationen zu erteilten Erlaubnissen zur Arbeitnehmerüberlassung direkt von der offiziellen, öffentlich einsehbaren Webseite der Bundesagentur für Arbeit (
https://spitzenverbaende.arbeitsagentur.de) und aktualisieren die Daten täglich.
Dadurch sind wir in der Lage, Veränderungen zu erkennen und diese zu dokumentieren bzw. zu kommunizieren.
Dieses digitale Prüfverfahren ist dem Verfahren mit Urkunden weit überlegen, denn wir sind nicht darauf angewiesen, dass uns ein Personaldienstleister freiwillig mitteilt, dass eine AÜ-Erlaubnis entzogen wurde.